2014-11. OHNE KAPITAL KEIN WEITERKOMMEN

Zunächst gibt es ein wichtigeres Thema. Aktuell liegt eine technische Beschreibung der Hygiene-Technologie zur Bearbeitung beim Patentanwalt. Sobald beim Patentamt die Anmeldung erfolgt, beginnt ein einjähriges Schutzrecht, das Prioritätsjahr. Wesentlich jedoch, ich kann – als Voraussetzung für eine Lizenzvergabe – die Technologie veröffentlichen und präsentieren.

Klingt zwar gut, nur ohne entsprechendes Kapital für die Umsetzung gibt es kein Weiterkommen. Reisekosten, Betriebskosten, Ratenzahlungen, für die Patenterteilung in Indien sind seit dem Antrag 2005 auch neun Jahresgebühren nachzuzahlen. Woher nehmen? Für Venture-Capital oder selbst für Early-Stage-Financing ist es noch zu früh. Dafür gibt es wieder einmal einen dieser Zufälle: Bei einem Treffen mit einem sehr guter Freund spreche ich auch meine weiteren geplanten Schritte und die dazu nötigen Voraussetzungen an. Dabei bietet er mir zu meiner großen Überraschung die Kostenübernahme für die unmittelbar fälligen Zahlungen, vor allem für die  Patent-Aufrechterhaltungsgebühren, als Überbrückungshilfe zu. Der Zufall dabei: Wegen seiner gegenwärtigen beruflichen Veränderung wäre ihm dies gar nicht möglich gewesen. Eine Woche zuvor fand sich jedoch eine gänzlich unerwartete Gutschrift aus einer Jahresabrechnung auf seinem Konto. Diese entsprach fast genau jenem Betrag, der für mich nötig war. Für ihn blieben davon 1.000 EUR übrig – und damit für seinen weiteren Freund, der in Asien gerade eine tragische Zeit durchlebt und um eine Unterstützung von 1.000,– EUR anfragte.

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