2015-09. Bedingt verurteilt

Einem Bericht in der Gratiszeitung HEUTE vom 21. August entsprechend wurde in St. Pölten ein Mann wegen seiner erfundenen Entführung zu acht Monaten bedingte Haft verurteilt. Interessant dabei ist sein Motiv für das Vergehen. Er wollte mit der Aktion sein Sachbuch über Ansteckungsgefahren beim Klogang bewerben. Diese „Erfindung“ ist sicher nicht für eine Patentanmeldung geeignet. Dennoch, offenbar benötigt es massivere Aktivitäten um das Thema verstärkt bewusst zu machen.

Bewusst machen heißt für mich übrigens vor allem, dass wir Benützer und Benützerinnen es selbst sind, die in den Toiletten den Mist und die Krankheitserreger hinterlassen. Bei einem Besuch in Tokyo während einer Grippezeit waren für mich die Menschen mit ihrem Mundschutz etwas irritierend. Bis mir vermittelt wurde, dass der Schutz nicht vorrangig der Trägerin oder dem Träger selbst dient, sondern dass dieser vor einer Weitergabe der eigenen Viren an die Mitmenschen schützen soll. Einmal eine andere Sicht. Ich werde jedenfalls das Buch „Stiller Ort des Schweigens“ lesen.